Referenzen

Ehemalige General-von-Stein-Kaserne „SteinPark“

Neubau innerstädtischer Verkehrsfläche im Rahmen des Bebauungsplan Nr. 144 auf dem Areal der General-von-Stein-Kaserne sowie Umgestaltung der B301 Mainburger Straße, der Asamstraße und der General-von-Stein-Straße

Bauzustand Mitte 2013
Bauzustand Mitte 2019

Beschreibung der Maßnahme

Das Planungsgebiet umfasst ein ca. 16 ha großes Areal der ehemaligen General-von-Stein-Kaserne am nördlichen Rand der Stadt Freising. Westlich beinhaltet der Planungsumgriff einen Teilabschnitt der B301, Mainburger Straße, mit Neuplanung eines Kreisverkehres am Stadteingang. Südlich schließt die General-von-Stein-Straße an und östlich die Asamstraße.

 

Größe der neu- oder umgebauten innerörtlichen Verkehrsfläche

Die Verkehrsflächen des Projektgebietes für den Neu- bzw. Umbau liegen bei ca. 25.000 m², davon ca. 5.000 m² Bundesstraße.

 

Erbringung der Leistung Objektplanung Verkehrsanlage und Ingenieurbauwerke

Bereits ab dem Frühjahr 2010 durften wir die Stadt Freising während der Aufstellung des Bebauungsplans beraten. Ab März 2011 erfolgt in unserem Hause eine Grundlagenermittlung und Vorplanung der Verkehrsanlagen. Des Weiteren wurde am Ende 2011 auch die Asamstraße mit beplant. Im Jahr 2017 stellt sich heraus, dass die Weinmiller-Straße zu Gunsten einer Erweiterung des Schulgrundstücks zu verlegen ist. Ab dem Frühjahr 2019 erfolgt die Planung der General-von-Stein-Straße.

Der Planungsumgriff umfasst im Wesentlichen:

  • Zwischen- und Endausbau sämtlicher neuer Erschließungsstraßen (innere Erschließung, teilweise abgeschlossen).
  • Umbau der Mainburger Straße mit Errichtung eines neuen Kreisverkehres sowie einer neuen Einmündung und einem Kreuzungsumbau (äußere Erschließung, abgeschlossen)
  • Umbau der Weinmiller-Straße
  • Umbau der Asamstraße
  • Umbau der General-von-Stein-Straße
  • Spartenkoordinierung in der Planungs- und Bauphase
  • Entwurfs- und Bestandsvermessung
  • Planungen von Ingenieurbauwerken zur Niederschlagswasserableitung und Stützmauern in der Asamstraße
  • Örtliche Bauüberwachung

 

Einordnung der Honorarzone

Die Maßnahme wurde in die Honorarzone III der HOAI eingeordnet

 

Gesamtkosten

Die anrechenbaren Kosten für die äußere Erschließung (B301, Mainburger Straße) wurde mit 1,6 Mio. €, für die innere Erschließung mit 2,0 Mio. €, für die Asamstraße mit 1,6 Mio. €, für den Umbau der Weinmiller-Straße mit 0,8 Mio. € und für die General-von-Stein-Straße mit 0,9 Mio. € ermittelt. Es ergibt sich eine Bruttosumme für das Projekt in Höhe von ca. 6,9 Mio. €

Referenzfotos